Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes und zur Verschärfung der Sanktionen bei schweren sexuellen Übergriffen

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes und zur Verschärfung der Sanktionen bei schweren sexuellen Übergriffen

Berlin, 22. Juli 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes vorgelegt, mit dem die Mindeststrafe für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne von § 176c Absatz 1 StGB von zwei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben wird. Wir reagieren damit auf die besondere Schwere dieser Taten, die regelmäßig schwerste und oft lebenslange Schäden bei den Opfern verursachen, und wollen zugleich die generalpräventive Wirkung der Strafvorschrift erhöhen. Zusätzlich wird ein neuer Qualifikationstatbestand geschaffen, der schwere körperliche Misshandlungen oder die Lebensgefährdung des Kindes als weitere Strafschärfungsgründe erfasst, während die bisherige Regelung in Absatz 3 gestrichen und die nachfolgende Absatznummer angepasst wird. Mit dieser konsequenten Verschärfung setzen wir ein klares Signal für einen wirksamen Opferschutz und eine angemessene Ahndung schwerster Missbrauchstaten.

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