Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Vermögensabschöpfungssicherungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Vermögensabschöpfungssicherungsgesetz
Berlin, 22. Juli 2026. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches schließen wir eine bestehende Lücke im System der Vermögensabschöpfung und stärken damit den Schutz rechtsstaatlicher Einziehungsentscheidungen. Nach geltendem Recht ist es verurteilten Tätern möglich, nachträglich wieder auf Tatbeute zuzugreifen, ohne dass dieses Verhalten strafrechtlich geahndet werden kann. Mit dem neuen § 261a StGB schaffen wir deshalb einen eigenständigen Straftatbestand, der die vorsätzliche Vereitelung der Einziehung oder Rückführung von Taterträgen unter Strafe stellt. Dadurch erhöhen wir die Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung und stellen sicher, dass sich Straftaten nicht lohnen.
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