Entwurf eines Gesetzes zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
Entwurf eines Gesetzes zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
Berlin, 27. Juli 2026. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir als AfD-Bundestagsfraktion ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Wiederholungstäter, die sich trotz mehrerer Verurteilungen unbelehrbar zeigen und immer wieder Leib und Leben sowie Hab und Gut unserer Bürger bedrohen, sollen künftig deutlich härter bestraft werden. Wir führen deshalb im Strafgesetzbuch einen neuen § 48 ein, der bei Rückfall eine gesetzlich vermutete erhöhte Tatschuld feststellt und eine Mindestfreiheitsstrafe von der Hälfte des gesetzlichen Strafrahmens vorsieht. Bei gleichartigen Verbrechen gegen besonders schützenswerte Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung erhöht sich diese Mindeststrafe auf fünf beziehungsweise sogar zehn Jahre. Die Regelung gilt auch im Jugendstrafrecht in entsprechend abgestufter Form. Damit stellen wir sicher, dass die wiederholte Missachtung der Rechtsordnung endlich angemessen geahndet wird und das Vertrauen der Bürger in einen konsequent handelnden Rechtsstaat nachhaltig gestärkt wird.
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