Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder löst keine Probleme

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder löst keine Probleme

Berlin, 4. August 2026. Ab August 2026 tritt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Grundschulkindern in Kraft – acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Unterricht, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote sollen dabei ineinandergreifen, auch Ferienbetreuung ist vorgesehen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend, erklärt dazu:

„Das Projekt ist unausgegoren und schafft nach aktuellem Stand mindestens ebenso viele Probleme, wie es zu lösen verspricht. Viele Kommunen melden Engpässe, Zehntausende von Betreuern fehlen. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft ermittelte, müssen bis 2029 rund 150.000 weitere Hortplätze eingerichtet werden. Verständlich, dass die Träger eindringlich vor Überlastung warnen.

Und nicht zuletzt rechnen die Eltern nach – und stellen fest, dass die Betreuung ihrer Sprösslinge mehr kostet, als ihnen eigentlich zur Verfügung steht. Für einen Ganztagsplatz werden nicht selten 130 Euro monatlich fällig – ohne Mittagessen, das zusätzlich bezahlt werden muss. Für einkommensschwache Haushalte oder alleinerziehende Mütter stellt sich angesichts solcher Kosten die Frage, ob sich Erwerbsarbeit überhaupt noch lohnt; wenn der Abstand zwischen Einkommen und staatlicher Unterstützung kaum mehr ins Gewicht fällt, setzt das fragwürdige Anreize.

Noch schwerer wiegt ein grundsätzlicher Einwand. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlagert immer mehr Erziehungszeit aus der Familie in staatliche Einrichtungen. Diese Familienpolitik bedarf einer sofortigen Umkehr. Mit ihr verliert die Familie zwangsläufig an Bedeutung, obwohl sie für die meisten Kinder der stabilste, am besten behütete Ort ist, der sich denken lässt – keine Nachmittagsbetreuung kann sie ersetzen.“

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