Nachlässige Jobcenter sind Symptom einer nachlässigen Politik
Nachlässige Jobcenter sind Symptom einer nachlässigen Politik
Berlin, 2. Oktober 2026. Die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit hat erhebliche Mängel bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Jobcentern festgestellt. In 55 von 240 geprüften Fällen wurde fehlerhaft entschieden. Unter anderem wurden erforderliche Verfahren nicht weiterverfolgt und Verwarnungs- sowie Bußgelder zu niedrig angesetzt. Die Prüfung bezog sich auf vier Jobcenter. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, René Springer, erklärt dazu:
„Die festgestellte Nachlässigkeit der Jobcenter erinnert stark an die politische Nachlässigkeit der Bundesregierung. Den konsequenten Willen, Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen, sucht man in Berlin vergeblich. Ankündigungen und Sonntagsreden gibt es genug. Selbst der jüngst beschlossene Aktionsplan ist noch kein Gesetz – die für eine wirksame Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs notwendigen Gesetzesänderungen ist die Bundesregierung bislang schuldig geblieben.
Wer Sozialleistungen erschleicht oder gesetzliche Mitwirkungspflichten verletzt, muss damit rechnen, dass der Staat konsequent handelt. Wenn Verdachtsfälle nicht weiterverfolgt, Bußgelder zu niedrig angesetzt und strafrechtlich relevante Vorgänge nicht an die zuständigen Behörden abgegeben werden, läuft etwas grundlegend falsch.
Der Sozialstaat lebt von Solidarität – und vom Vertrauen der Steuerzahler, dass Missbrauch nicht geduldet wird. Deshalb müssen Kontrollen verbessert, Behörden enger miteinander verzahnt und Sozialleistungsbetrug konsequent verfolgt werden.
Mit unseren Anträgen ‚Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken‘ (BT-Drs. 21/4942 ) und ‚Sozialleistungsmissbrauch stoppen – Lücken im Aktionsplan der Bundesregierung schließen‘ (BT-Drs. 21/8118 ) haben wir konkrete Maßnahmen in den Bundestag eingebracht.“
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