Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Anzeige der Redezeit

Berlin, 14. Mai 2024. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1383), wird wie folgt geändert: 1. Dem Wortlaut des § 35 Absatz 3 wird folgender Satz vorangestellt: „Die verbleibende Redezeit des aktuellen Redners wird für alle im Plenarsaal Anwesenden sichtbar eingeblendet.“

 

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