Antrag

Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln

Berlin, 19. März 2024. Am Ende des erfolgreichen Studiums der Humanmedizin, d. h. am Ende der Ausbildung zum Arzt steht die Approbation zum Arzt bzw. die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Daran schließt sich die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt (zum Beispiel Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin), ggf. zu Schwerpunkten im entsprechenden Fachgebiet (zum Beispiel Kinder-Kardiologie) und ggf. zum Erwerb von Zusatzbezeichnungen (zum Beispiel Notfallmedizin) an. Die Weiterbildung wird im Rahmen einer bezahlten Berufstätigkeit des Arztes jeweils nach den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern durchgeführt, die ihrerseits regelmäßig an die vom Deutschen Ärztetag verabschiedete Muster-Weiterbildungsordnung angelehnt sind. Die Ärztliche Weiterbildung muss teils obligat im Krankenhaus absolviert werden. Sie findet auch in ambulanten Arztpraxen statt, wobei hierfür für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und in der Kinder- und Jugendmedizin bundesweit, für die Weiterbildung in anderen Fachgebieten regional unterschiedliche Förderungen für die ausbildenden Praxen existieren, die von Kassenärztlicher Vereinigung und Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenversicherung) finanziert werden. Auch die stationäre Weiterbildung wird – allerdings in geringerem Umfang – teils entsprechend gefördert. In den letzten 30 Jahren ist die Zahl der Medizinstudienplätze in Deutschland um fast ein Drittel gesunken. Die demografische Entwicklung, die veränderte Lebenseinstellung der Studienabsolventen u. a. machen es erforderlich die Zahl der Medizinstudienplätze anzuheben, um die Qualität und die Quantität der ärztlichen Versorgung in Deutschland für die Zukunft sicherstellen zu können.

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