Gesetzentwürfe2024-09-26T10:54:49+02:00

Gesetzentwürfe

PK: Peter Boehringer zu den Ergebnissen der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses – AfD

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Seitz: Vertragsfreiheit nicht durch Verbote einschränken

Berlin, 26. November 2020. Die AfD-Fraktion bekennt sich klar zur Vertragsfreiheit. Zu den planwirtschaftlichen Verbots-Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz: „Sich seine Vertragspartner selbst auszusuchen ist kein [...]

So entlarvt Stephan Brandner mit 2 Fragen den Quoten-Unsinn der Regierung! – AfD-Fraktion

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Die AfD-Fraktion bringt regelmäßig Anträge und Gesetzentwürfe in den Bundestag ein. Mit einem Antrag können Abgeordnete in Fraktionsstärke den Bundestag auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Bundestag stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Bundestages zu einem politischen Thema festgelegt werden. Ebenso kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Bundestag über Erfahrungen mit einem verabschiedeten Gesetz zu berichten, sich zu Sachfragen zu äußern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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