Antrag

Arbeitsvermittlung reformieren – Echtes Fördern und Fordern in die Praxis umsetzen

Berlin, 7. November 2023. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter haben Schwierigkeiten, Arbeitslose in den regulären Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Vermittlungsquote der Jobcenter sank von 13,9 Prozent im Jahr 2014 auf etwa 6 Prozent im Jahr 20221 . Diese negative Entwicklung setzt sich trotz der seit 2014 verbesserten Rahmenbedingungen, wie einem besseren Arbeitsmarkt, einem personellen Aufwuchs in den Behörden sowie der weitreichenden Digitalisierung bei der BA und den Jobcentern, fort. Die Arbeitgeber haben nur ein geringes Vertrauen in die Vermittlungskompetenzen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Deshalb melden sie weniger als die Hälfte der offenen Stellen der BA bzw. den Jobcentern.

Mit der Einführung des Bürgergeld wurde jedoch nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt, sondern der Vorrang der Vermittlung abgeschafft. Der frühere Grundsatz des „Fördern und Fordern“ wurde weitgehend aufgegeben, zum Beispiel indem während der „Vertrauenszeit“ nur noch bei hartnäckigen Pflichtverletzungen Sanktionen verhängt werden. Der Bürgergeld-Regelsatz wird überdies zum 1. Januar 2024 um 12 Prozent auf 563 Euro erhöht. Die Ausgestaltung des Bürgergeldes in der vorliegenden Form führt jedoch nicht zu der erhofften Mobilisierung arbeitsloser Bürger, sondern einer Verstetigung des Grundsicherungsbezugs. Aktuell sind über 1,5 Millionen erwerbsfähige Leistungsbezieher bereits seit 5 Jahren oder länger Empfänger der Leistungen (Hartz IV bzw. Bürgergeld). Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Kriegsflüchtlinge verläuft im EU-Vergleich auch sehr schleppend. Im Niedriglohnbereich gibt es sogar Hinweise auf eine Demobilisierung der Arbeitnehmer, insbesondere im Reinigungsgewerbe.

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