Antrag

Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern

Berlin, 7. November 2023. Die EU-Kommission hat am 28. Juni 2023 einen Gesetzentwurf zur Einführung des digitalen Euro vorgestellt. Laut Gesetzentwurf sollen alle Finanzinstitute im Euroraum verpflichtet werden, „elementare Dienstleistungen“ rund um den digitalen Euro anzubieten.

Auch der Handel soll künftig zur Annahme des digitalen Euros als gesetzliches Zahlungsmittel verpflichtet werden, unabhängig davon, ob an der Ladenkasse oder im Onlineshop bezahlt wird. Zwar wird vonseiten der Europäischen Kommission und der Europäische Zentralbank (EZB) immer wieder betont, dass es sich beim digitalen Euro nur um eine Ergänzung und nicht um einen Ersatz zum Bargeld handele. Die politisch-regulatorische Praxis spricht jedoch eine andere Sprache: Auf EU-Ebene werden seit Jahren Einschränkungen des Zahlungsverkehrs mit Bargeld vorbereitet und verfügt. Exemplarisch seien der Beschluss der EZB zur Abschaffung der 500-Euro-Banknote 2016, die Verschärfung der Ausweispflicht bei Barzahlungen per EU-Richtlinie 2017 und die Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen seit 2022 genannt. Auch internationale Regulierer fordern und fördern seit Jahren den bargeldlosen elektronischen Zahlungsverkehr zu Lasten des Bargelds.

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