Antrag

Beschluss des Thüringer Landtags aufgreifen – Regeln der deutschen Sprache einhalten – Keine Verfremdung durch sogenannte Gendersprache

Berlin, 20. Juni 2023. Sprache wird von Menschen gelebt. Sie entwickelt sich aus dem Leben und verändert sich fortwährend. Gesellschaftlicher Wandel, generationsspezifische Kommunikation, wissenschaftliche, technische und globale Entwicklungen machen diesen ständigen Veränderungsprozess erforderlich. Veränderungen setzen sich aber nur durch, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden auch allgemein verstanden und akzeptiert werden. Für Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne der sogenannten Gendersprache existiert diese Mehrheit nicht, wie verschiedene Umfragen belegen.

Fast zwei Drittel der deutschen Bevölkerung, also ein deutlich großer Teil der Menschen, lehnen einen Gender-Zwang ab. Politik muss dieses eindeutige Votum in ihrem Handeln berücksichtigen. Auch das für die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum sowie für die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks verantwortliche zwischenstaatliche Gremium des Rats für deutsche Rechtschreibung spricht sich gegen die Anwendung der sogenannten Gendersprache aus, weil Texte nicht nur sachlich korrekt und verständlich, sondern auch lesbar, vorlesbar und erlernbar sein sollten. Ferner sollten Menschen durch verwirrende Änderungen der deutschen Sprache, wie im Fall der sogenannten Gendersprache, aber auch nicht ausgegrenzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland sollen die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung konsequent umgesetzt werden, weil Sprache einen und zusammenführen und nicht ausschließen soll. Lebendige Sprache zeichnet sich durch Verständlichkeit, Praxistauglichkeit in der Anwendung sowie einer gesellschaftlichen Akzeptanz ihrer Regeln aus. Demgegenüber spaltet ein von der Politik verordneter Zwang zum Gendern, erschwert die Verständlichkeit und führt daher auch zu kulturellen Konflikten. Die Anwendung von Gendersprache entspricht auch nicht dem Grundrecht auf Gleichberechtigung beziehungsweise dem Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes, da sie weder eint noch zusammenführt, sondern im Gegenteil ausschließt. Ferner werden mit dem Zwang zur gegenderten Sprache rund sechs Millionen Menschen in Deutschland ausgegrenzt, die nicht richtig lesen und/oder schreiben können. Schließlich wirkt dieser Zwang ausgrenzend für integrationswillige Migranten und er behindert die notwendige Inklusion von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung sowie alle, die auf „Leichte Sprache“ angewiesen sind.

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