Pressemitteilung

Curio: EuGH will nun auch Familiennachzug für Erwachsene

Berlin, 16. Juli 2020. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kinder von Asylbewerbern, die im Laufe eines Verfahrens zur Familienzusammenführung volljährig werden, in Bezug auf den Familiennachzug weiterhin als minderjährig gelten. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, erklärt dazu:

„Der EuGH will nun auch Familiennachzug für Erwachsene. Hier wird ein durch Familiennachführungsantrag erhobener Anspruch von Asylanten über die Tatsache gestellt, dass der Zweck der Unterstützung Minderjähriger nicht mehr gegeben ist. Nach ständiger nationaler Rechtsprechung muss das Rechtsschutzinteresse zum Zeitpunkt der Klageerhebung vorhanden sein und während des gesamten Verfahrens fortbestehen. Dies ist bei erwachsenen Kindern offensichtlich nicht der Fall. Einerseits gelten die Leute als so gefährdet, dass sie Asylrecht erhalten, andererseits lassen sie ihre Kinder zurück – das zeigt: Die Familienzusammenführung sollte vorzugsweise in sicheren Bereichen der Heimatregion erfolgen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge