Antrag

Den spezialisierten Kräften der Luftwaffe zum Schutz und zur Sicherheit von Lufttransportmissionen Zulagen gewähren

Berlin, 21. Juni 2023. Die Spezialkräfte und spezialisierten Kräfte der Bundeswehr stellen sich außergewöhnlichen Härten und Entbehrungen. Sie sind durch ihren Auftrag im besonderen Maße Bedrohungen für Leib und Leben ausgesetzt. Durch ihre speziellen militärischen Fähigkeiten erfüllen sie Aufgaben, die nicht durch andere reguläre Einheiten ausgeführt werden können. Für eine moderne Armee sind Spezialkräfte und spezialisierte Kräfte angesichts der Fülle von asymmetrischen und symmetrischen Bedrohungen unverzichtbar. Dieser besondere Anspruch an Leistungsbereitschaft, Einsatzwillen und Fertigkeiten wird durch die Bundeswehr zurecht auch monetär gewürdigt. In der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) gemäß Besoldungsrecht, wird spezialisierten Kräften der Bundeswehr nach § 23o EZulV eine Zulage in Höhe von bis zu 500 Euro monatlich zuteil, wenn sie für spezialisierte Einsatzaufgaben ausgebildet sind und dementsprechend verwendet werden.

Diese Zulage wird jedoch den Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe nicht zuteil, obwohl diese gemäß Definition ebenfalls spezialisierte Kräfte der Bundeswehr sind. Es handelt sich bei den Air Mobile Protection Teams um spezialisierte Kräfte für den Objektschutz der Luftwaffe (vgl.: https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/air-mobile-protection-teams-luftwaffe5210462), die die entsprechenden militärischen Fähigkeiten spezialisierter Kräfte besitzen. Sie sind laut bundeswehreigener Definition speziell ausgebildete Experten zum Schutz von Luftfahrzeugen, Besatzungen und Fracht und sind in der Lage weltweit und kurzfristig eingesetzt zu werden. Ihre besondere Schulung in interkultureller Kompetenz und die Fähigkeit auf sich gestellt einsatzfähig am Boden und in der Luft zu sein, macht sie zu besonders wertvollen Spezialisten innerhalb der Truppe.

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