Antrag

Deutsche Unternehmen entlasten – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen

Berlin, 16. Januar 2024. Im Juni 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG).

Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern in Kraft. Ab dem 01. Januar 2024 werden Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern ebenfalls dazu verpflichtet, Risikomanagementsysteme aufzubauen, Beschwerdemechanismen einzurichten und regelmäßige Prüfungen durchzuführen, dass in der eigenen Lieferkette keine Menschenrechts- oder Umweltverstöße begangen werden. Das LkSG missachtet die Grundsätze des freien Handels. Internationaler Handel ist eine Form des Gütertausches. Im Tauschvorgang wird ein Gut abgegeben und im Gegenzug ein Gut, welches der Beteiligte höher schätzt, empfangen. Das gilt für beide Handelspartner. Durch den freiwilligen Tauschvorgang werden beide Parteien bessergestellt als vor dem Tausch. Freier Handel ist die Voraussetzung dafür, dass in wirtschaftsschwachen Ländern überhaupt erst Wohlstand und – darauf aufbauend – Sicherheit geschaffen werden können. Freier Handel verbessert damit den sozialen Schutz der Bürger in wirtschaftsschwachen Ländern und stärkt dadurch deren Menschenrechte. Wird der Tausch verboten bzw. in einer solchen Weise behindert, dass dies faktisch einem Verbot gleichkommt, werden beide Seiten, sowohl der Käufer als auch der Verkäufer, schlechter gestellt. Ein Lieferkettengesetz, das die Abnehmer letztlich zu Garanten der Menschenrechte in den beteiligten Lieferunternehmen rund um den Globus macht und ihnen im Falle der Nichterfüllung unüberschaubare Risiken aufbürdet, behindert die genannten wohlstandserzeugenden freiwilligen Tauschvorgänge in eklatanter Weise und verschärft damit die soziale und wirtschaftliche Not in den Zulieferstaaten, anstatt sie zu lindern. Wird der Handel mit bestimmten Zulieferern also de facto verboten, wird sich der soziale Schutz weiter verschlechtern. Vor dieser Verschlechterung der Menschenrechtslage vor Ort durch das LkSG warnten Sachverständige vor Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.

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