Antrag
Eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern
Berlin, 15. Mai 2023. Den Bürgern muss mehr Gestaltungsfreiheit bei der Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegeben werden und es müssen auch höhere Rentenbeiträge als bislang steuerlich absetzbar sein. Beides stärkt die Eigenverantwortung und individuelle Renten der Bürger und überdies auch die gesetzlichen wie privaten Rentenversicherungen.
Wer bereits Pflichtbeiträge zur GRV zahlt – wie etwa die Arbeitnehmer – kann gegenwärtig nur sehr eingeschränkt zusätzlich freiwillige Rentenbeiträge in die GRV leisten. Zum einen können Beiträge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente gezahlt werden, vgl. § 187a SGB IV (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187a.html). Damit können frühzeitig Rentenabschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn ausgeglichen werden, also Rentenabschläge rückgekauft werden. Daneben können bis zum 45. Lebensjahr auch Nachzahlungen für Schulausbildungsversicherungszeiten erfolgen, vgl. 207 SGB VI (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__207.html). Die weiteren Sonderregelungen haben sehr geringe Bedeutung; die Möglichkeit zur freiwilligen Höherversicherung ist seit 1998 entfallen.
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