Antrag

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu familiären und persönlichen Verstrickungen in der Bundesregierung

Berlin, 11. Mai 2023. Das Ansehen der Bundesregierung hat durch das Aufdecken zahlreicher familiärer, persönlicher und finanzieller Beziehungen insbesondere innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aber auch anderer Ministerien bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen großen Schaden erlitten. Die Politikverdrossenheit der Deutschen ist auf unverändert hohem Niveau: rund ein Viertel der Menschen interessiert sich gar nicht für politische Zusammenhänge und nur ein knappes Drittel der Menschen ist mit der Politik in Deutschland zufrieden. Grund hierfür ist unter anderem eine undurchsichtige Personalpolitik, die entgegen den Vorgaben des Grundgesetztes weit entfernt von einer Bestenauslese stattfindet.

So verpflichtet Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz die Hoheitsträger, bei der Besetzung eines öffentlichen Amts ausschließlich auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber abzustellen. Die aktuellen Schlagzeilen legen allerdings nahe, dass die fachliche Eignung für die Besetzung relevanter Stellen innerhalb der Bundesregierung nicht von herausragender Bedeutung war. Vielmehr sind familiäre Strukturen innerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums sowie persönliche Verbindungen in den Ministerien bekannt geworden, die darauf schließen lassen, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und andere Minister nicht vorrangig die Besetzung von Stellen mit den Besten, sondern mit ihm gewogenem Personal angestrebt hat.

Der Deutsche Bundestag beschließt: I. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen 16 ordentliche Mitglieder (SPD-Fraktion: vier Mitglieder, CDU/CSU-Fraktion: vier Mitglieder, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: drei Mitglieder, FDP-Fraktion: zwei Mitglieder, AfD-Fraktion: zwei Mitglieder, Fraktion DIE LINKE: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören…

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