Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der „Stiftung Forum Recht“ (Forum-Recht-Abwicklungsgesetz)

Berlin, 11. Oktober 2022. Laut Haushaltsplan für das Jahr 2023 ist für die „Stiftung Forum Recht“ eine institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 3.560.000,00 Euro vorgesehen. Davon sind 128.000,00 Euro Ausgaben für Investitionen vorgesehen. Abzüglich der durch die Stiftung selbst erbrachten Mittel und Mittel nichtöffentlicher Stellen sollen diese Zuwendungen des Bundes in Höhe von insgesamt 3.538.000,00 Euro erhalten. Der Haushalt für 2023 sieht allein für Personalausgaben im Rahmen der institutionellen Förderung eine Summe in Höhe von 2.113.000,00 Euro vor.

Für sachliche Verwaltungsaufgaben sind 1.319.000,00 Euro vorgesehen. Für Investitionen sieht der Haushaltsplan für 2023 nochmal 128.000,00 Euro vor (siehe Anlage 1, Einzelplan 0710, Seite 15 des Haushaltsgesetzes 2023, Drs. 20/3100). Standorte der Stiftung Forum Recht sind Karlsruhe und Leipzig. An beiden Standorten befindet sich die Stiftung noch im Aufbau. Bereits 2019 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Baumittel für beide Standorte in Höhe von maximal 70 Millionen Euro bewilligt (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-haushaltsausschuss-baumittel-projekt-forum-recht-karlsruhe-leipzig/). Organe der Stiftung sind das Kuratorium, das Direktorium und der Stiftungsbeirat. Nach § 10 des Stiftungsgesetzes üben die 36 Mitglieder des Kuratoriums und 30 Mitglieder des Stiftungsbeirates ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten ihre Reisekosten und sonstigen Auslagen erstattet. Das Direktorium besteht aus einer Direktorin und einem stellvertretenden Direktor, die als Arbeitnehmer der Stiftung entsprechend entlohnt werden. Die Höhe dieser Gehälter ist nicht bekannt. Die Satzung der Stiftung ist nicht veröffentlicht. Die Stiftung besitzt nach § 13 des Stiftungsgesetzes das Recht, Beamte zu haben und für Arbeitnehmer gelten die Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen für Arbeitnehmer des Bundes.

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