Pressemitteilung

Gottschalk: Gastronomen dauerhaft entlasten!

Berlin, 13. Mai 2020. Die AfD-Fraktion im Bundestag wird am Freitag einen Antrag in das Plenum einbringen mit dem Titel „Negativfolgen der Corona-Maßnahmen auf das Gastronomiegewerbe eindämmen – Einen fairen und einheitlichen Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel einführen“. Es wird darin eine dauerhafte Senkung  des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent auf alle Speisen in der Gastronomie gefordert.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, hierzu:

„Die Gastronomie ist in den Zeiten von Corona massiv bedroht. Nach einem langen Shutdown, darf die Gastronomie jetzt auch nur bei maximal 50 Prozent Auslastung und unter sehr teuren Auflagen wieder öffnen. Die Inhaber waren und sind gezwungen langjährige KfW Kredite in Anspruch zu nehmen, die in der Regel zehn Jahre laufen.

Da das Schnitzel nach der Wiederöffnung nicht doppelt verkauft werden kann, muss der Staat hier sinnvoll helfen. Dies kann nur bedeuten, dass man die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent runtersetzen muss. So hat die Gastronomie zumindest eine Chance sich wieder zu erholen.

Ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von sieben Prozent beim Verkauf von Lebensmitteln würde ebenso endlich Schluss machen mit den teilweise unsinnigen Regelungen im geltenden Umsatzsteuerrecht. So wird heutzutage die Bockwurst beim Fleischer zum Mitnehmen mit sieben Prozent versteuert, während die gleiche Bockwurst mit 19 Prozent versteuert wird, wenn der Gast die Speise im Lokal einnimmt.

Im Gegensatz zu der nur auf ein Jahr angelegten Maßnahme der Bundesregierung, fordert die AfD-Fraktion daher aus mehreren guten Gründen, die Umsatzsteuer für Gastronomen dauerhaft zu senken.“

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