Antrag

Identität und baukulturelles Erbe deutscher Städte bewahren – Raum- und Gestaltungsregeln für die Infrastruktur der Energiewende schaffen

Berlin, 18. Januar 2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BMWSB) leitete bis Ende 2022 den Arbeitsprozess der G7-Minister für nachhaltige Stadtentwicklung, in dem es auch um eine „Stärkung inklusiver und nachhaltiger Stadtplanung im Sinne der Agenda 2030“ gegangen war.

Dieses Dokument geht zurück auf eine Resolution der Vereinten Nationen (VN) aus dem Jahre 2015, die sich als universeller „Aktionsplan für den Planeten“ verstand, aber auch Gestaltungsfreiraum bot, so sollte jede Regierung gemäß ihrer „globalen Ambition“ selbst beschließen können, in welcher Weise Zielvorgaben in nationalen Strategien, Planungen und Prozesse einfließen. Diese Freiheit zur Wahrung eigener Interessen – etwa dem Anspruch, das landschafts- und baukulturelle Erbe gegen die Klimathematik abzuwägen – nahm die damalige Bundesregierung nicht in Anspruch und verpflichtete Deutschland mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens im Jahre 2016 zu weiteren Maßnahmen. Auch die amtierende „Ampelkoalition“ unterwirft die hiesige Kulturlandschaft und die Stadträume diesem bezeichnenderweise im selbigen Dokument „Klimaregime“ benannten Übereinkommen.

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