Antrag

Impfnebenwirkungen aufklären und ernst nehmen

Berlin, 5. Juli 2022. Laut §13 (5) IfSG sind die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die für die Durchführung von Impfleistungen eingerichteten Impfzentren zum Zwecke der Feststellung von Impfeffekten (Impfsurveillance und Pharmakovigilanz) verpflichtet, die von ihren Vertragspartnern gemeldeten anonymisierten ICD-Codes im Zusammenhang mit behandlungsbedürftigen Nebenwirkungen dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu übermitteln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun erstmals entsprechende Zahlen für das Jahr 2021 vorgelegt:

Laut KBV wurden im Jahr 2021 2.478.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen von ihren Vertragsärzten behandelt. In den Vorjahren wurden deutlich weniger Fälle von Impfnebenwirkungen behandelt (2016: 67.065 Fälle, 2017: 68.208 Fälle, 2018: 67.789 Fälle, 2019: 70.441 Fälle, 2020: 76.332 Fälle). Diese von der KBV gemeldete Zahl übertrifft die vom PEI veröffentlichen Daten zu Impfnebenwirkungen um mehr als den Faktor 10. Die Zahlen der KBV zeichnen somit ein realitätsgenaueres und umfassenderes Bild negativer Impffolgen: Bei der laut RKI registrierten Anzahl von insgesamt 148.760.720 Impfungen gegen Covid-19 (Stichtag 30.12.2021) an 61.813.677 Menschen (Stichtag 04.01.2022) entspricht dies unter Zugrundelegung einer Mehrfachimpfung von jedenfalls 2-3 Impfungen, dass ca. 4 Prozent der Geimpften wegen Impfnebenwirkungen einen Arzt aufsuchen mussten. Im Vergleich mit den Behandlungszahlen der Nebenwirkungen aller anderen Impfstoffe in den Vorjahren sticht ins Auge, dass für die Covid-19-Impfungen eine ca. 8-fach höhere Nebenwirkungsregistrierung im vertragsärztlichen Bereich im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren vorliegt.

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