Pressemitteilung

Jörn König: Bitcoin-Anwendungserlass – Benachteiligung alternativer Währungen als Zahlungsmittel beenden

Berlin, 02. März 2018. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König begrüßt den „Bitcoin-Anwendungserlass“ des Bundesfinanzministers. Damit sei nunmehr klargestellt, dass die reine Verwendung von Kryptowährungen nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

König: „Die AfD-Fraktion befürwortet diese Entscheidung, weil damit eine mögliche Benachteiligung von Kryptowährungen gegenüber herkömmlichen Zahlungsmitteln vom Tisch ist.“

Der AfD-Finanzexperte Jörn König steht voll und ganz hinter der Entscheidung des Bundesfinanzministers, die sogenannten virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z.B. Bitcoin), mehr oder weniger den  gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichzustellen.

König: „Jetzt können auch offiziell diese als virtuell geltende Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert werden. Somit dient die Verwendung von Kryptowährungen keinem anderen Zweck, als dem eines Zahlungsmittels.“

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