Antrag

Keine Unterstützung von Schlepperei, Schleusungen und Menschenhandel im Mittelmeer

Berlin, 17. Oktober 2023. Die sogenannte zivile Seenotrettung an den Grenzen Europas wird seitens der Bundesregierung finanziell unterstützt. Bereits im Jahr 2022 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Koalition, dass die „zivile Seenotrettung“ mit insgesamt 8 Millionen Euro unterstützt werde. Von 2023 bis 2026 sollen demnach 2 Millionen Euro pro Jahr an Organisationen, die dem Verein United4Rescue nahe stehen, fließen.

Dieser kirchennahe Verein finanziert unter anderem Rettungsschiffe der deutschen NGOs Sea Watch, SOS Humanity und Sea Eye mit (vgl. https://taz.de/ Fluechtlingspo-litik-im-Haushaltsausschuss/!5894549/). Besonders bemerkenswert ist, dass der Gründer und Vorsitzende des Vereins „United4Rescue“, Thies Gundlach, der Lebensgefährte von Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist. Im Anschluss an die damalige Entscheidung des Haushaltsausschusses ließ die Politikerin verlautbaren, dass sie „sehr glücklich“, dass „es gelungen“ sei, dies mit dem „Bundeshaushalt“ zu unter-stützen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es diesbezüglich: „Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden. Wir streben eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung im Mittelmeer an und wollen mit mehr Ländern Maßnahmen wie den Malta-Mechanismus weiterentwickeln. Wir streben eine faire Verantwortungsteilung zwischen den Anrainerstaaten des Mittelmeers bei der Seenotrettung an und wollen sicherstellen, dass Menschen nach der Rettung an sichere Orte gebracht werden (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S.113). Dabei steht außer Frage, dass man Menschen nicht ertrinken lassen darf. Die Staatsanwaltschaft Trapani/Sizilien ermittelt NGO- und Presseberichten zufolge jedoch gegen deutsche private Seenotretter wegen des Verdachts der Beihilfe zur illegalen Einwanderung.

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