Antrag

Keine weitere Wohnkostenbelastung – EU-Gebäuderichtlinie stoppen

Berlin, 14. November 2023. Sowohl die Europäische Kommission (15.12.2021), der Europäische Rat (25.10.2022) als auch das Europäische Parlament (14.03.2023) haben ihre Version einer Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt (Energy performance of buildings Directive – EPBD).

Nun läuft der Trilog, bei dem hinter verschlossenen Türen Vertreter aus Parlament und Rat unter Vermittlung der Kommission die endgültige Richtlinie aushandeln. Eine EU-Richtlinie, als gemeinsamer Rechtsakt aller EU-Länder, legt ein zu erreichendes Ziel fest, muss aber durch nationale Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Wie die einzelnen Länder diese Richtlinie dann umsetzen, bleibt ihnen in weiten Teilen überlassen. Dabei können sie zum Beispiel unterschiedliche Grenzwerte festlegen oder unterschiedliche Strafen für Zuwiderhandlungen. In Deutschland erfolgt die Übertragung des EPBD in nationales Recht durch das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG). In Deutschland wird seit Monaten um die zweite Novellierung des GEG gerungen. Zuletzt wurde die Verabschiedung durch das BVerfG gestoppt, anschließend, ohne zusätzliche Beratungen im zuständigen Ausschuss, durch den Bundestag gedrückt. Ob das Bundesverfassungsgericht noch einmal in das Gesetzgebungsverfahren eingreift, bleibt ungewiss.

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