Antrag

Keine weiteren Eigenmittel für die Europäische Union

Berlin, 16. Januar 2024. Im Juni 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Paket neuer Eigenmittel vorgelegt. Dieser sieht eine neue Eigenmittelkategorie namens „Befristete Eigenmittel auf Grundlage von Statistiken zu Unternehmensgewinnen“ sowie Anpassungen bei den Eigenmitteln auf Grundlage des Emissionshandelssystems (EHS) und des CO2- Grenzausgleichssystems vor. Vorgeblich sollen die neuen Eigenmittelkategorien erhoben werden, um „eine angemessene langfristige Finanzierung des EU-Haushalts, einschließlich der [ab 2028 anfallenden] Rückzahlungen von NextGenerationEU [zu] gewährleisten“.

Diese Begründung ist jedoch verlogen. Selbst wenn es nur eine einzige Eigenmittelkategorie gäbe, wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, dem laut Eigenmittelbeschluss und Haushaltsentwurf zulässigen EU-Mittelabruf nachzukommen. Richtig ist somit, dass es zur ‚angemessenen langfristigen Finanzierung des EU-Haushalts‘ überhaupt keiner weiteren Eigenmittelkategorien bedarf. Die Finanzierung der EU wird grundsätzlich von den Mitgliedstaaten getragen, und zwar unabhängig davon, wie viele sogenannte Eigenmittelkategorien es gibt. Entscheidend für die Zahlungen an die EU ist Eigenmittelobergrenze und nicht die Frage, aus wie vielen verschiedenen Quellen das entsprechende Aufkommen zusammengesetzt wird…

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