Antrag

Landwirte in Deutschland unterstützen – Bedarfsgerechten Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis gewährleisten

Berlin, 14. November 2023. Die EU-Kommission beabsichtigt die zum 15. Dezember 2023 auslaufende Zulassung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat um weitere 10 Jahre zu verlängern.

Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei ihrer Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt keinerlei kritischen Problembereiche festgestellt (https://www.efsa.europa.eu/de/news/glyphosate-no-critical-areasconcern-data-gaps-identified). Zahlreiche internationale Behörden und wissenschaftliche Institute teilen diese Einschätzung. Im Fall einer Zulassungsverlängerung muss die Bundesregierung deshalb das ab dem 1. Januar 2024 geltende generelle Anwendungsverbot von Glyphosat ersatzlos streichen. Andernfalls entsteht der deutschen Landwirtschaft ein erheblicher Wettbewerbsnachteil im gemeinsamen Binnenmarkt.

Die EU-Kommission beabsichtigt außerdem im Rahmen ihres EU Green Deal die Verwendung „gefährlicherer“ Pflanzenschutzmittel EU-weit bis zum Jahr 2030 pauschal zu halbieren sowie ein generelles Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbot in „sensiblen Gebieten“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faqpflanzenschutzmittel-sur/FAQList.html). Folgenabschätzungen zeigen, dass dies erhebliche Ertrags- und Einkommensverluste in der Landwirtschaft verursachen würde. Dadurch würde sich Deutschland noch abhängiger von Lebensmittelimporten aus dem Ausland machen, wo die Lebensmittel zudem zu deutlich niedrigeren Standards erzeugt werden. Im Interesse der deutschen Bauernfamilien und aufgrund der sicherheitspolitischen Bedeutung der Landwirtschaft, darf die Bundesregierung diesen Plänen der EU-Kommission, die die Existenzen der deutschen Landwirte und die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln gefährden, deshalb nicht zustimmen.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte