Pressemitteilung

Maier: Kindeswohl steht über abstrakter Modelldiskussion

Berlin, 14. Februar 2019. Nach Anhörung im Ausschuss fühlt sich die AfD-Bundestagsfraktion in ihrer Linie bekräftigt, Wechsel- und Residenzmodell im Umgangsrecht getrennter Eltern gleichberechtigt zu sehen.

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz fand am 13. Februar 2019 eine öffentliche Anhörung zum sogenannten „Wechselmodell“ statt. So werden im Familienrecht Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder genannt, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern maßgeblich in beiden Haushalten leben. Das Umgangs- und Betreuungsrecht der Eltern soll demnach paritätisch aufgeteilt werden. Die jetzige Rechtslage geht demgegenüber davon aus, dass ein Kind bei einem Elternteil lebt und mit dem anderen Elternteil (lediglich) Umgang hat (sogenanntes „Residenzmodell“).

Beide Modelle haben Schwächen. Während Kinder nach dem Residenzmodell oftmals bei ihren Müttern bleiben und die Väter über den Umfang ihres Umgangsrechts streiten, würde das Wechselmodell für neue Probleme sorgen. So ist ein regelmäßiger Umzug des Kindes von vorneherein ausgeschlossen, wenn es noch sehr jung ist oder die Eltern weit voneinander entfernt wohnen. Zudem setzt das Wechselmodell bei den Eltern eine hohe Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraus.

 Für den AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Jens Maier, kann nicht einfach ein Modell durch das andere abgelöst werden. Der ehemalige Richter ist sicher:

„Bei der Frage des Umgangsrechts stehen nicht die getrennten Eltern, sondern das Wohl des Kindes im Vordergrund. Jede Entscheidung hat sich vorrangig an seinen Bedürfnissen und nicht an abstrakten Modellen zu orientieren. Wünschenswert bleibt daher grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung zwischen den getrennten Eltern. Wenn diese sich nicht erreichen lässt, sollte eine gerichtliche Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls getroffen werden, ohne eines der genannten Modelle zum Regelfall zu erheben. Vielmehr sollten beide Modelle gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Die AfD-Bundestagsfraktion wird sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung stark machen.“

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