Antrag

Prognostik und Therapie – Der wirksame Weg gegen COVID-19

Berlin, 26. Januar 2022. Mit einem flächendeckenden Einsatz der Proteomanalyse könnte die Hospitalisierungsrate nachhaltig gesenkt und Leben gerettet werden, da die Kenntnis über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schweren Verlaufes die Möglichkeit der frühzeitigen und damit effektiven vorbeugenden Behandlung mit geeigneten Medikamenten ermöglicht. Neben dem Verfahren der Proteomanalyse, welches in Deutschland einmalig ist, gibt es inzwischen weltweit Medikamente (wie zum Beispiel: Paxlovid, Ronapreve, Molnupriavir oder Regkirona uvm.), die geeignet sind einen schweren Verlauf zu verhindern.

Daher fordern wir die Bundesregierung auf,

1. einen Anspruch der Versicherten auf die Proteomanalyse zur Vorhersage des Schweregrades, nach einer positiven Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), in die Coronavirus-Testverordnung aufzunehmen;

2. die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Erweiterung der Testkapazitäten zu gewährleisten und vorzufinanzieren, damit die Proteomanalyse zur Vorhersage des Schweregrades einer Covid-Infektion flächendeckend eingesetzt werden kann;

3. den Einsatz wirksamer Medikamente schnellstmöglich flächendeckend und kostenlos allen Patienten nach einer positiven Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR, PoCPCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) anzubieten.

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