Antrag

Stilllegungsflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion fristlos freigeben

Berlin, 20. Februar 2024. Die EU-Kommission will die Überarbeitung der Öko-Regelung 1a durchsetzen. Darin sind ab diesem Jahr die Pflichtbrache von 4 Prozent der Ackerfläche von Landwirtschaftsbetrieben mit über 10 ha Ackerfläche geplant.

Aufgrund der aktuellen Proteste der Landwirte in ganz Europa, übergibt die Kommission den Mitgliedstaaten einen Spielraum, um diese Bedingung für diese Öko-Regelung ohne erneute Zustimmung aus Brüssel zu beanspruchen. Dies würde bedeuten, dass diese Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt und Landwirte, anstatt ihre Flächen stilllegen zu müssen, darauf beispielsweise Leguminosen anbauen dürfen. Der Ukraine-Krieg, die Corona-Krise und die steigenden Auflagen für die deutschen Landwirte, haben in den vergangenen zwei Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise geführt. Deswegen sollte die primäre Aufgabe der Landwirte, die Lebensmittelproduktion, als vorrangiges Ziel in Europa deklariert werden. Sogar Agrarminister Özdemir gibt jetzt dem Druck der Landwirte nach. Während dieser im Jahr 2022 noch strikt auf den Bestand der Flächenstilllegung beharrte und im Jahr 2023 diese Maßnahme als einmalige Ausnahme ansah. Spricht dieser sich jetzt für eine befristete Ausnahmeregelung für das Jahr 2024 aus.

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