Antrag

Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger – Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen

Berlin, 15. Mai 2024. Dem § 78 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 15. Dezember 2022 geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Bei Anträgen wird analog zu Gesetzentwürfen die Vorlage und nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gegenstand der Abstimmung gemacht.“

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