Antrag

Verbot der Organisationen „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ und „Samidoun“

Berlin, 10. Oktober 2023. Die marxistisch-leninistisch geprägte PFLP wurde im Jahr 1967 gegründet. Sie gehört zum Spektrum der terroristischen palästinensischen Organisationen. Ihr Ziel ist die gewaltsame Beseitigung des Staates Israel. Dieses Ziel verfolgt sie mit terroristischen Mitteln und im Schulterschluss mit anderen terroristischen Organisationen wie der Hamas und der Hisbollah.

In den 1960er und 1970er Jahren führte die PFLP zahlreiche Flugzeugentführungen und terroristische Anschläge durch. Im Oktober 1977 entführte die PFLP in enger Abstimmung mit der terroristischen RAF die Lufthansa-Maschine „Landshut“, um flankierend zur Entführung von Hans-Martin Schleyer den Druck auf die Bundesrepublik zu erhöhen, verurteilte RAF-Terroristen freizulassen. Bis heute zeichnet sie für Anschläge mit Todesopfern verantwortlich. Am 16. Juni 2017 verübten Angehörige der PFLP einen Messerangriff auf eine israelische Polizistin in der Jerusalemer Altstadt, die dabei tödlich verletzt wurde. Am 23. August 2019 führte die PFLP einen Anschlag mit einem Sprengsatz auf ein beliebtes Ausflugziel nahe einer israelischen Siedlung im Westjordanland durch, bei dem eine Person getötet und zwei Personen verletzt wurden. Diese Tat wurde von der Israelischen Armee als „schwerer Terrorangriff“ eingestuft. Die PFLP ist bereits seit Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik aktiv. Sie war aber bis heute keinen staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt und keinem Verbot unterworfen. Ihre Aktivisten betreiben in Deutschland israelfeindliche und antisemitische Propaganda. Sie unterhält Kontakte zum deutschen Linksextremismus, etwa zur „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD) und der kurdischen Terrororganisation PKK. Sie beteiligt sich zusammen mit islamistischen Organisationen regelmäßig an dem von der iranischen Botschaft gesteuerten „Al Quds-Tag“. Die PFLP wird sowohl von der EU als auch von den USA als Terrororganisation eingestuft. Dennoch darf die Terrororganisation in Deutschland Veranstaltungen durchführen und für ihre extremistischen Positionen werben. Im Dezember 2016 wurde eine Feier der PFLP zu ihrem Gründungsjubiläum im Verlagsgebäude des „Neuen Deutschland“ nur dadurch verhindert, dass die Immobilienverwaltung die Benefizveranstaltung untersagt hatte. Im darauffolgenden Sommer meldete das „Demokratische Komitee Palästina“ erneut eine Benefiz-Veranstaltung zu Gunsten der PFLP an. Der Berliner Senat erklärte dazu, er sei außer Stande Veranstaltungen der PFLP zu verbieten. Die Verantwortung sah der damalige Berliner Innensenator Andreas Geisel“ (SPD) beim Bundesinnenministerium, das keine Schritte zum Verbot der PFLP unternommen hatte.

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