Pressemitteilung
Witt: Grundlage für Eingriff in die Grundrechte herbeigetestet
Berlin, 22. April 2021. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Witt, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, fragte die Bundesregierung nach den Auswirkungen der Antigen-Tests (Corona-Laientests) auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Zur Antwort der Bundesregierung teilt Witt mit:
„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zum 7. April 2021 31 Sonderzulassungen nach § 11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt und veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste von erteilten Sonderzulassungen. Die Bundesregierung erklärt, dass durch diese Corona-Laientests eine zusätzliche Sicherheit geboten werden könne und Kindern und Jugendlichen damit wieder ein direkterer Zugang zu Bildung und sozialem Austausch ermöglicht werde. Die Regierung widerspricht sich hier selbst, wenn diese seit Tagen wieder von härteren Lockdown-Maßnahmen spricht und Kindern und Jugendlichen verbietet, die Schule zu besuchen oder Freunde zu treffen. Allein durch die Rate an falschpositiven Tests steigt die Inzidenzzahl an, je mehr Tests durchgeführt werden.
Was wir hier erleben, ist ein extremer Eingriff in die Grundrechte. Als Grundlage wird hier eine konstruierte und herbeigetestete Pandemielage angeführt, die rein gar nichts mit der Realität in unserem Land zu tun hat.“
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