Antrag

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Berlin, 26. September 2023. Der Bundestag wolle beschließen: In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 20/8303 wolle der Bundestag folgende Entschließung gemäß Protokoll Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon in Verbindung mit § 11 des Integrationsverantwortungsgesetzes annehmen, mit der er die Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügt:

I. Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine, Ratsdok. 10899/23, verletzt nach Auffassung des Deutschen Bundestages die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon. Die Fazilität für die Ukraine ist Teil des Vorschlags der Kommission zur Änderung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR). Der Bundestag betont, dass es grundsätzlich keine Verpflichtung zur Überarbeitung des MFR gibt.

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