Pressemitteilung

Reusch: Cyber-Kriminalität macht nicht an den Grenzen halt

Berlin, 31. Januar 2019. Zum Thema „Cyber-Kriminalität“ wurde bei den durch den Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) durchgeführten „13. Berliner Sicherheitsgesprächen“ versucht, eine Standortbestimmung durchzuführen. Dort wurden zwar Wunsch- und Zielvorstellungen benannt und besprochen; die eigentliche Bestandsaufnahme fiel aber eher ernüchternd aus.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt a. D., erklärt zu diesem Thema:

„Die Bekämpfung strafrechtlich relevanten Verhaltens ist ureigenste Aufgabe des Staates. Gerade hier misst die Bevölkerung die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns. Gerade hier liegt die Quelle des Vertrauens in die Funktionsfähigkeit staatlicher Organe – oder dieses Vertrauen geht verloren.

Gegenwärtig kann man sich aber, was den Bereich der Cyber-Kriminalität betrifft, nicht des Eindrucks erwehren, dass die Täter sich einen ‚digitalen Vorsprung‘ zunutze machen. Es ist daher schon längst an der Zeit, dass die Digitalisierung auch im Bereich der Strafverfolgungsbehörden ausgebaut wird – und hierunter kann nicht verstanden werden, dass lediglich Altakten eingescannt und als PDF-Dokument abgespeichert werden.

Cyber-Kriminalität macht bekanntlich nicht an den Grenzen halt. Bevor man aber von einer ‚digitalen Strafverfolgung im europäischen Rahmen‘ träumen darf, sollte ein Standard auf nationaler Ebene gesetzt werden – zumal hier die Grenzen der Bundesländer und die Vielzahl der Polizeien auf Bund- und Länderebene sich eher hindernd bei der Verfolgung von Straftaten im digitalen Raum auswirken. Die Bundesregierung muss daher aufgefordert werden, sich zeitnah mit den Länderregierungen ins Benehmen zu setzen und einen ‚Masterplan zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität‘ vorzulegen.“

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