Antrag

Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch – Aufarbeitungskommission mit dem Recht zur Aufklärung und Mitwirkung einrichten sowie strafrechtliche Anzeigepflicht für bestimmte Personengruppen einführen

Berlin, 17. März 2023. Kinder und Jugendliche werden in der Bundesrepublik Deutschland leider seit Jahrzehnten Opfer von sexuellem Missbrauch. Häufig geschieht dies in Kirchen und anderen sozialen Institutionen. Zuletzt wurden hunderte Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bekannt, zu denen es in der katholischen Kirche in der Vergangenheit gekommen sein soll. Betroffen von solchen Straftaten sind aber auch andere Einrichtungen, wie namentlich die reformpädagogische Odenwaldschule, Kindergärten in Trägerschaft der evangelischen Kirche oder auch das SOS-Kinderdorf. Sogar ganz bewusst ist es mitunter zu institutionellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Vergangenheit gekommen. Bekannt geworden ist insoweit, dass der Psychologe Helmut Kentler Kinder und Jugendliche mit staatlicher Duldung systematisch pädosexuellen Tätern zum Missbrauch überlassen hatte.

Der deutsche Staat steht hier in einer besonderen Verantwortung, künftig derartige Taten zu verhindern. Die Strafermittlungsbehörden der Länder können allein dieser Aufgabe nicht gerecht werden, da sie bei solchen Straftaten in der Regel nur auf den Einzelfall gerichtet ermitteln und einer vertieften Aufklärung der dahinter liegenden institutionellen Strukturen mitunter die Verjährung der Taten entgegensteht. Gerade bei Kindern und Jugendlichen gibt es aber regelmäßig Gründe, die verhindern, dass derartige Straftaten angezeigt werden, erst recht zeitnah zum Tatgeschehen. Eine Verpflichtung für Angehörige von Kirchen und anderen Institutionen, die erfahren, dass es in ihren Einrichtungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kommt, solche Erkenntnisse an staatliche Ermittlungsstellen weiterzugeben, kennt das deutsche Strafrecht bislang nicht.

Sie erscheint aber sinnvoll, um dem institutionellen Missbrauch Minderjähriger wirksam entgegenzutreten. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht für Kinder und Jugendliche darf der Staat allerdings nicht allein darauf bauen, dass in Kirchen und anderen Institutionen eine Selbstaufklärung stattfindet, sondern er hat die Aufklärungsprozesse aktiv zu fördern. Dazu bedarf es, wie vom langjährigen Unabhängige Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, in seinem Positionspapier 2022 gefordert, einer unabhängigen Aufklärungsstelle, die eigene Mitwirkungs- und Aufklärungsrechte besitzen und, wie der UBSKM selbst zukünftig, dem Bundestag regelmäßig über ihre Tätig Rechenschaft ablegen muss.

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