Reformplan beim Unterhaltsvorschuss sorgt für unkalkulierbare Negativfolgen

Reformplan beim Unterhaltsvorschuss sorgt für unkalkulierbare Negativfolgen

Berlin, 11. August 2026. Bundesfamilienministerin Karin Prien plant, den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zu reformieren. Kernpunkt ist eine gravierende Kürzung: Der Staat soll den Vorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr des Kindes zahlen, statt wie bisher bis zum 18. Lebensjahr. Gleichzeitig sollen säumige Unterhaltspflichtige stärker in die Pflicht genommen werden, beispielsweise durch ein zeitweises Fahrverbot.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann mit:

„Der Entwurf leidet schon an handwerklichen Fehlern: wie soll ein säumiger Schuldner ohne Führerschein zur Zahlung animiert werden, der beruflich auf sein Auto angewiesen ist? Außerdem würde die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses Alleinerziehende zusätzlich belasten und ihre ohnehin schon schwierige Lage weiter verschärfen.

Bereits unter der aktuellen Rechtslage sind Alleinerziehende im Vergleich zu Familien finanziell, sozial und beruflich deutlich schlechter gestellt – der nun vorgesehene Wegfall der Unterstützung zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr des Kindes würde diese Benachteiligung noch deutlich verstärken.

Viele Alleinerziehende stehen bereits jetzt häufig am Rande der Armut. Der monatliche Wegfall von bis zu mehreren hundert Euro würde die Haushaltskasse weiter strapazieren und zu Rückständen bei Miete, Lebensmitteln oder anderen notwendigen Ausgaben führen. Dies erhöht langfristig das Armutsrisiko und verschärft finanzielle Unsicherheit. Sozial drohen zusätzlicher Streß, gesundheitliche Belastungen und eine Zunahme von Konflikten, da das fragile Gleichgewicht zwischen Erwerbstätigkeit und Familienverantwortung weiter aus dem Lot gerät.

Besonders problematisch ist die wirtschaftlich-berufliche Dimension: Viele Alleinerziehende können nicht ohne Weiteres auf eine Vollzeittätigkeit umstellen, wenn Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren noch Unterstützung bei Schule, Ausbildung oder Alltagsorganisation benötigen. Fehlt zu Hause ein verläßlicher Ansprechpartner, gerät die Bildung und Entwicklung der Kinder in Gefahr. Schulische Leistungen können leiden, die Berufsorientierung kann vernachlässigt werden und das Risiko von Bildungsabbrüchen steigt – mit langfristig negativen Folgen für die Zukunft der betroffenen Jugendlichen und natürlich auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Die Lösung liegt in einer konsequenten Durchsetzung des geltenden Gesetzes. Selbst wenn die Durchsetzung bestehender Unterhaltsansprüche keinen Erfolg verspräche, sollte man zunächst alternative Finanzierungswege prüfen.“

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