Rechtsmissbrauch durch Gender-Abzocke beenden
Rechtsmissbrauch durch Gender-Abzocke beenden
Berlin, 3. Juni 2026. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer “non-binären” Person auf 17.500 Euro Entschädigung abgewiesen. Der Kläger Nikolas T. hatte sich laut Medienberichten daran gestört, mit dem falschen Geschlecht angesprochen worden zu sein. Das Gericht erkannte einen klaren Fall von Rechtsmissbrauch auf Klägerseite. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Bessin, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt dazu:
„Das Urteil ist ein erfreuliches Signal bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das sich in der Praxis immer wieder als Einfallstor für missbräuchliche Massenklagen erwiesen hat. Dennoch ist es ein Armutszeugnis, dass es überhaupt zu solchen Verfahren kommen muss. Während echte Diskriminierung bekämpft werden sollte, hat das AGG eine Abzocke-Industrie ermöglicht. Allein die ‘Transperson’ Alina S. hat mit über 240 gewonnenen Klagen geschätzt 240.000 Euro kassiert. Es wird Zeit, reinen Tisch zu machen: Unsere AfD-Fraktion im Bundestag wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das AGG und das Selbstbestimmungsgesetz ersatzlos abgeschafft werden. Die überschießende Anti-Diskriminierungs-Ideologie dient nicht dem Schutz von Minderheiten, sondern vor allem der Selbstdarstellung und finanziellen Bereicherung Einzelner. Für den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung reicht das Grundgesetz vollkommen aus. Wir brauchen keine Gender-Justiz, sondern eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und Normalität.“
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