Pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen Ungeborenes Leben schützen

Pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen Ungeborenes Leben schützen

Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, alle laufenden und zukünftigen Zahlungen an pro familia für die Schwangerschaftskonfliktberatung unverzüglich einzustellen, weil diese Organisation nach ihrer eigenen Programmatik und ihren Verlautbarungen nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundeinstellung besitzt, die eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens gewährleistet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen vom 25. Februar 1975 und vom 28. Mai 1993 klargestellt, dass der Staat verpflichtet ist, menschliches Leben auch vor der Geburt wirksam zu schützen, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung nur dann verfassungsgemäß ist, wenn sie Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzeigt, und dass der Staat nur solchen Einrichtungen die Beratung anvertrauen darf, die nach ihrer Grundeinstellung die Gewähr dafür bieten, zum Schutz des ungeborenen Lebens zu beraten. Pro familia jedoch geht von einem Wahlrecht für oder gegen Abtreibung aus beliebigen Gründen aus, relativiert das Recht des Ungeborenen auf Leben und tritt aktiv für eine weitgehende Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein, sodass die erforderliche lebensschützende Ausrichtung der Beratung nicht sichergestellt ist. Darüber hinaus ist pro familia in mehreren Städten organisatorisch oder wirtschaftlich mit Abtreibungspraxen verbunden und hat über das Familienplanungszentrum Berlin bundesweit Abtreibungspillen versandt, was einen klaren Verstoß gegen § 9 Ziffer 4 SchKG darstellt und nach § 10 Absatz 3 Satz 3 SchKG den Widerruf der Anerkennung dieser Beratungsstellen zur Folge haben muss. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, im Rahmen der Bundesaufsicht nach Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz die zuständigen Landesbehörden zur verfassungskonformen Kontrolle und gegebenenfalls zum Widerruf der Anerkennung der pro familia-Beratungsstellen anzuhalten und dem Deutschen Bundestag innerhalb von sechs Monaten einen umfassenden Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfungen vorzulegen, um den verfassungsrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens endlich wirksam durchzusetzen.

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