Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch ist ein durchschaubares Wahlkampfmanöver
Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch ist ein durchschaubares Wahlkampfmanöver
Berlin, 17. September 2026. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat ihren Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt. Bereits am 2. Juli 2026 hatte sie ihn noch für Juli angekündigt; nun kommt er wenige Tage vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, erklärt dazu:
„Für Juli wurde der Aktionsplan angekündigt, doch erst jetzt, kurz vor zwei Landtagswahlen, wird er präsentiert. Dabei ist ein Aktionsplan noch lange kein Gesetz gegen Sozialleistungsmissbrauch. Ein solches ist jedoch seit Jahren überfällig. Denn die Probleme sind seit Langem bekannt: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es seit Januar 2005, damals als Hartz IV eingeführt. Über zwei Jahrzehnte haben die Altparteien die Schwachstellen einfach laufen lassen. Bewegung kommt erst jetzt ins Spiel – weil die AfD-Bundestagsfraktion mit ihren Anträgen, etwa ‚Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen‘ (BT-Drs. 21/2222 ), Druck macht und weil in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gewählt wird. Was Bärbel Bas hier abliefert, ist also nichts anderes als ein durchschaubares Wahlkampfmanöver.
Wie halbherzig die Regierung dabei vorgeht, zeigt der Umgang mit Haftbefehlen: Wer mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht, aber noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, soll nach dem Aktionsplan auch weiterhin Grundsicherung beziehen dürfen. Ausgeschlossen werden soll nur, wer bereits rechtskräftig verurteilt ist und sich dem Haftantritt entzieht. Ein offener Haftbefehl allein beendet den Leistungsbezug also auch künftig nicht.
Ungelöst bleibt zudem ein anderes Einfallstor: Schon ein kurzer Minijob reicht aus, damit EU-Ausländer als ‚Arbeitnehmer‘ gelten – und damit unbegrenzten Zugang zur Grundsicherung für sich und ihre Familie erhalten, den Arbeitsuchende sonst nicht hätten.
Wir haben dazu zahlreiche konkrete Vorschläge vorgelegt, zuletzt mit dem Antrag BT-Drs. 21/6642 zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs. Die Bundesregierung hätte diese Vorschläge längst aufgreifen können – auch ohne Wahltermin als Anlass.“
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