Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch-Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch-Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen
Berlin, 22. September 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Kreis der Pflichtversicherten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf diejenigen beschränkt, die ihre Forstflächen tatsächlich gewerblich nutzen. Bisher werden auch private Waldbesitzer erfasst, die ihre Grundstücke ausschließlich zur eigenen Erholung oder zur Deckung des Brennholzbedarfs nutzen und keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Sie müssen dennoch Beiträge an die SVLFG entrichten, obwohl kein vergleichbares betriebliches Risiko wie bei professionell bewirtschafteten Betrieben besteht. Unser Entwurf erweitert den Ausnahmetatbestand des § 123 Absatz 2 SGB VII um privat genutzte Forstgrundstücke ohne Gewinnerzielungsabsicht, sodass deren Eigentümer künftig nicht mehr kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Gleichzeitig wird in § 6 Absatz 1 SGB VII die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für diese Gruppe geschaffen. Damit befreien wir die Betroffenen von einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung und stellen die Versicherungspflicht wieder auf ihren ursprünglichen Schutzzweck ein.
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