Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Sachverständige vor Hass schützen

Berlin, 14. Dezember 2022. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 8. Juli 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Dem § 70 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sachverständige dürfen auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden. Dokumente zur Benennung von Sachverständigen sind gemäß § 2 Absatz 5 der Geheimschutzordnung als „VS –VERTRAULICH“ einzustufen.“

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