Antrag

Beibehaltung des generischen Maskulinums in Rechts- sowie in Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr

Berlin, 14. Dezember 2022. Sprachwissenschaftler und Germanisten widersprechen der These, nach der die Bürger bei Pluralformen wie „die Ärzte“ vorwiegend an Männer denken. An den entsprechenden Studien, aus denen diese These hervorgeht, kritisieren sie gravierende wissenschaftliche Mängel – die Interpretation der Ergebnisse betrachten sie als falsch und irreführend.

Wir fordern die Bundesregierung auf, 1. einen Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) vorzulegen, durch die die in § 4 Abs. 3 geregelte sprachliche „Gleichstellung von Frauen und Männern“ in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, in Dienstvereinbarungen der Dienststellen, in den Satzungen, Verträgen und Vertragsformularen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen sowie im Schriftverkehr ersatzlos gestrichen werden sollte; 2. mit den Bundesländern in einen Dialog darüber einzutreten, ob die in den jeweiligen Landesgesetzen geregelte sprachliche „Gleichstellung von Frauen und Männern“ in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer sowie im dienstlichen Schriftverkehr etc. ersatzlos gestrichen werden sollte.

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