Pressemitteilung

Braun: Das NetzDG muss weg

Berlin, 18. Juni 2020. „Die jüngste Anhörung im Bundestag brachte ein für die AfD-Fraktion erfreuliches Ergebnis: In ihrem Urteil über das NetzDG haben sich die Experten fast aller Fraktionen den Argumenten des von der AfD-Fraktion benannten Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel angeschlossen“, berichtet Jürgen Braun, der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

In der Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, die unter dem Titel „Menschenrechte und politische Teilhabe im digitalen Zeitalter“ stand, kritisierte Steinhöfel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) der Bundesregierung deutlich: „2017 habe ich als Zuschauer im Rechtsausschuss des Bundestages gesessen und mitgeschrieben. Alle Rechtsexperten, die dort gehört wurden und eine verfassungsrechtliche Expertise haben, warnten massiv vor dem NetzDG, denn es war damals schon klar, dass es verfassungswidrig sein würde.“

Steinhöfel regte an, dass sich die Abgeordneten aller Oppositionsfraktionen zusammentun, um in Karlsruhe gegen das NetzDG zu klagen.

Das strebt auch Braun an, aber er stellt fest: „Bisher kam es zu keiner Klage, weil andere Fraktionen parteipolitische Interessen den sachlichen Argumenten vorgezogen haben. Für alle Juristen, die sich in der Sache auskennen, ist die Sache aber klar: Die Koalition ist mit ihrem NetzDG krachend gescheitert.“

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