Antrag

Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten – Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren

Berlin, 21. Juni 2023. Die Pläne der Bundesregierung, die zuverlässigen und seit Jahrzehnten bewährten Heizsysteme auf Basis fossiler Brennstoffe zu verbieten, sind abzulehnen. Der aktuelle Referentenentwurf1 soll nach Medienberichten bereits ab 2031 ein Betriebsverbot für Öl- und reine Gasheizungen in Mehrfamilienhäusern nach sich ziehen. Die Arbeiten des Wirtschafts- sowie des Bauministeriums an einem Gesetzentwurf zum Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen von 2024 an sind einzustellen. Die bisherigen Konzepte des Bauministeriums, die zusammen mit dem Wirtschaftsministerium erstellt worden sind, stellen eine unzumutbare Belastung der Hauseigentümer und der Umwelt dar. Kein Gesetzentwurf kann der Kombination aus individuellen Wünschen, baulichen Gegebenheiten und sonstigen Rahmenbedingungen wie auch der Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Materialien gerecht werden.

Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger – vor allem Gas- und Ölheizungen ist auch weiterhin notwendig. Der Umweg über Wärmepumpen, die dann mit in Kohlekraftwerken erzeugtem Strom betrieben werden müssten, ist umweltpolitisch nicht zielführend. Weder kann damit die Versorgungssicherheit der bundesdeutschen Haushalte sichergestellt werden, noch ist das Stromnetz der Bundesrepublik für diese Zusätzliche Belastung ausgelegt.

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