Gesetzentwurf

Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes – Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

Berlin, 23. März 2021. Im Jahr 2018 löschte allein das Unternehmen Facebook in nur drei Monaten von Anfang Juli bis Ende September weltweit 2,9 Millionen Inhalte wegen „Hassrede“. Im ersten Quartal 2020 hat sich die Zahl dann erneut mehr als verdoppelt auf weltweit 9,6 Millionen Nutzer-Beiträge, die wegen angeblicher „Hassrede“ von Facebook gelöscht wurden. 15.000 Mitarbeiter waren im Unternehmen mit der Prüfung solcher Löschungen beschäftigt.

Nach § 7 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) sind die Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten im Internet nur dann für die von ihnen verbreiteten Informationen verantwortlich, wenn es sich dabei um „eigene“ Informationen handelt. Da die Anbieter sozialer Netzwerke nach bisheriger Anschauung lediglich unveränderte Inhalte verbreiten, die von dritter Seite (den Nutzern) erstellt werden, soll es sich dabei um „fremde“ Informationen handeln, für die der Anbieter keine Verantwortung trägt. Diese Ansicht berücksichtigt jedoch nicht die eingangs dargelegte Entwicklung, dass die großen Anbieter sozialer Netzwerke seit 2015 durch Löschungen nach politisch motivierten Vorgaben massiv Einfluss auf die von ihnen verbreiteten Inhalte nehmen und die von ihnen verbreiteten Inhalte deshalb nicht mehr als „fremde“ Information angesehen werden können.

Der Gesetzentwurf der AfD Fraktion sieht vor, die Vorschrift des § 7 Absatz 1 TMG um den Satz zu ergänzen, dass auch bei Informationen, die von dritter Seite erstellt wurden, von einer „eigenen Information“ des Diensteanbieters auszugehen ist, wenn er die Information auf andere Kriterien als auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüft.

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