Pressemitteilung

Glaser: Übereilte ESM-Reform gefährdet Deutschlands finanzielle Autonomie

Berlin, 11. Juni 2021. Der Bundestag nahm heute vier Gesetzentwürfe an, die die Bundesregierung zur Umsetzung der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgelegt hat. Der ESM wurde geschaffen, um Eurostaaten finanziell zu unterstützen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus hat dabei strengen Auflagen zu unterliegen, um EU-rechtlich zulässig zu sein. Die vier Reformgesetze sehen insbesondere ein Vorziehen der ESM-Letztsicherung des Bankenabwicklungsfonds und eine Änderung der Bedingungen für die vorsorglichen ESM-Kreditlinien vor.

Dies kommentiert der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser:

„Der Bundesrechnungshof attestierte vorgestern eindrücklich, dass die nun vorgenommene vorzeitige Einführung der Letztsicherung ohne Not geschieht und Fehlanreize zur Inanspruchnahme des Abwicklungsfonds zu Lasten des deutschen Steuerzahlers setzt.

Die faulen Kredite der südeuropäischen Banken sind nicht hinreichend abgebaut. Die Situation hat sich durch die Coronakrise noch weiter verschärft. Deshalb hatte bis vor kurzem auch die Bundesregierung die vorzeitige Einführung der ESM-Letztsicherung für den privaten Bankenabwicklungsfonds noch verweigert.

Die sogenannte vorsorgliche, konditionierte Kreditlinie des ESM, die PCCL, soll nun ohne verbindliche Konditionen gewährt werden. Es sollen reine Absichtserklärungen, sogenannte Letters of Intent, ausreichen. Weder die Einrichtung der vorsorglichen Kreditlinien noch die Niederschwelligkeit der Kreditbedingungen sind mit dem Artikel 136 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der seinerzeit nach dem ESM-Urteil des BVerG geschaffen wurde, vereinbar.

Die hier zur Abstimmung stehende Reform des ESM widerspricht dem Schutzgedanken genau dieser AEUV-Regel, welche die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegenüber dem ESM und der Kommission schützen soll.

Diese übereilte und gefährliche Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus durch die Bundesregierung gefährdet die Handlungsfähigkeit unseres demokratischen Staatswesens auf gravierende Weise.“

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