Pressemitteilung

Jacobi: Vorstoß des Richterbunds zur Terrorismusbekämpfung zeigt Defizite der anderen Parteien

Berlin, 7. Januar 2020. Der Deutsche Richterbund hat die Politik aufgerufen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus zu verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der AfD-Bundestagsfraktion hat der Bundestag allerdings gerade erst abgelehnt.

Gegenüber der Rheinischen Post hat der Geschäftsführer des Richterbunds unter Bezug auf aktuelle Terrorgefahren darauf hingewiesen, dass das deutsche Strafrecht insoweit Lücken aufweise. Insbesondere sei eine lediglich versuchte Unterstützung terroristischer Vereinigungen bislang nicht strafbar. Diese Lücke gelte es zu schließen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi erklärt:

„Genau das, was hier vom Richterbund gefordert wird, nämlich die Versuchsstrafbarkeit bei der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, hatte die AfD-Fraktion bereits im letzten Jahr als Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. In der Bundestagsdebatte dazu am 19.12.2019 haben die anderen Fraktionen, teils unter scharfer auch persönlicher Abqualifizierung der AfD-Abgeordneten, dies als überflüssig und unnütz verworfen. Unser Gesetzentwurf wurde dann mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Vielleicht wird der Bundestag ja den jetzigen Vorstoß von berufener Seite zum Anlass nehmen, hier noch einmal nachzudenken – und vor allem nicht immer reflexartig alles, was von der AfD-Fraktion vorgeschlagen wird, automatisch abzulehnen.“

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