Antrag

Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage

Berlin, 25. April 2023. Die Kernkraftwerksblöcke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wurden am 15. April 2023 heruntergefahren. Für den Block Neckarwestheim II (GKN II) wurde bereits im Voraus die Rückbaugenehmigung erteilt1, mit schnellen entsprechenden Verfahren bei den beiden anderen Blöcken muss gerechnet werden. Es ist anzunehmen, dass durch die dann durchzuführende Dekontamination in entscheidenden Bereichen (insbesondere der Primärkühlkreislauf oder relevante Teile davon) die Anlagen in einen Zustand versetzt werden könnten, dass diese bis zum kommenden Winter oder gar innerhalb der kommenden Jahre nicht mehr einsatzbereit sind.

Der Chef der Bundesnetzagentur hingegen ruft erneut zum Stromsparen auf, da die Versorgungslage im Winter 2023/2024 weiterhin angespannt sein würde – der Stresstest2 bewertet in ungenügender Weise die Lage der deutschen Stromversorgung, da nicht wieder von einem milden Winter ausgegangen werden darf. Es passt nicht zusammen, dass einerseits angeblich auf die Kernkraftwerke laut Stresstest verzichtet werden könne, andererseits aber aktuell eine angespannte Versorgungslage vom Chef der Bundesnetzagentur nicht ausgeschlossen werden könne3. Für den Nachbetrieb der Kernkraftwerke wird weiterhin ein Großteil des Personals benötigt. Denn nur für den Leistungsbetrieb benötigten Belegschaftsanteil, für die drei gegenständlichen Blöcke etwa 300 bis 500 Arbeitskräfte, dürften für einen Weiterbetrieb sehr aufgeschlossen sein.

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