Pressemitteilung
Maier: Fluggastrechte bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens stärken
Berlin, 17. Januar 2019. Die Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin im Jahr 2017 führte dazu, dass die Flüge von mehreren hunderttausend Fluggästen annulliert wurden. Diese Fluggäste mussten sich nicht allein um eine andere Reisemöglichkeit bemühen, sondern haben in der Regel kaum eine Möglichkeit, die Kosten ihrer Flugtickets erstattet zu bekommen. Im Gegensatz zu Anbietern von Pauschalreisevertretern sind die Anbieter von Flugreisen nach bisheriger Rechtslage nicht dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Reisenden im Fall von Flugausfällen aufgrund einer Insolvenz der Fluggesellschaft der von ihnen gezahlte Reisepreis erstattet wird. Die Schäden für die betroffenen Flugreisenden im Falle der Air Berlin-Pleite belaufen sich auf mehrere Millionen Euro. Ein Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, einen staatlich finanzierten Fonds zur Entschädigung der Fluggäste von Air Berlin einzurichten.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hierzu:
„Die Bundestagsfraktion DIE LINKE will für die Folgen der Pleite von Air Berlin den Steuerzahler zur Kasse bitten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Allgemeinheit für den Schaden einer Unternehmensinsolvenz zur Kasse gebeten wird. Um betroffenen Fluggästen einer zahlungsunfähigen Fluggesellschaft künftig effektiver zu einer Entschädigung zu verhelfen, ist es zielführender, Fluggesellschaften zum Abschluss einer Versicherung oder zum Nachweis einer Bankbürgschaft gegen insolvenzbedingte Flugausfälle zu verpflichten. Nicht der Steuerzahler, sondern Fluggesellschaften selbst haben sicherzustellen, dass Fluggäste im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Luftverkehrsgesellschaft schnell und reibungslos entschädigt werden.
Die Fraktion der AfD fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der gewährleistet, dass Fluggäste einen vergleichbaren Schutz wie Pauschalreisende erhalten.“
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