Pressemitteilung

Martin Renner: Die Deutsche Welle hat ein Extremismusproblem

Berlin, 2. Dezember 2021. Zu den bekanntgewordenen antisemitischen Entgleisungen von Journalisten der Deutschen Welle erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner:

„Die jüngsten Enthüllungen verschlagen jedem Demokraten die Sprache. Israelfeindlichkeit, Judenhass, Holocaustleugnung und Solidaritätsbekundungen mit der Terrorgruppe ‚Islamischer Staat‘ – die Meinungsäußerungen von Mitgliedern der arabischen Redaktion der Deutschen Welle lesen sich wie Auszüge aus einem einschlägigen Verfassungsschutzbericht. Unlängst dozierte die Deutsche Welle noch, dass Deutschland den Antisemitismus nicht im Griff habe. Welch bittere Ironie. Sie muss sich selbst gemeint haben, denn jetzt kommt heraus, dass Mitarbeiter ihrer arabischen Sektion gegen ihre eigenen Programmgrundsätze fundamental verstoßen haben. Dass diese Personen ihrem Hass ‚privat‘ auf sozialen Medien freien Lauf gelassen haben, macht es nicht besser. Kein Journalist wird beim Betreten des Sendehauses seine Ressentiments einfach an der Garderobe abgeben.

Dieser Skandal ist beileibe kein Einzelfall. Der Radikalismus innerhalb des steuer- und gebührenfinanzierten Rundfunks nimmt zusehends systemische Züge an. Wie anders ist die Weiterbeschäftigung von Frau Nemi El-Hassan – 2014 Teilnehmerin an einer antiisraelischen Demonstration, auf der ‚Juden vergasen‘ gerufen wurde – beim ZDF zu erklären? Das ZDF gönnt sich auch einen Mitarbeiter namens Malcolm Ohanwe, der auf Twitter Lynchmorde an weißen Frauen und Kindern sehenswert findet. Und der Hass-Haltungs-Dünkel, den linksoffene Journalisten auf ihren eigenen sozialen Medien gegen Andersdenkende und AfD-Wähler ausbreiten, ist schon beinahe alltäglich geworden.

Die AfD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Deutsche Welle eine unabhängige externe Kommission zur Untersuchung der judenfeindlichen Vorfälle einberufen will und fordert die Ausweitung der Untersuchungen auf hauseigenen Radikalismus auf den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Dazu fordern wir auch, dass Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die im Internet auf eigenen Kanälen und Konten politische Inhalte in Bezug auf ihre Arbeit veröffentlichen, ihrer im Medienstaatsvertrag festgelegten Impressumspflicht nachkommen. Da diese Journalisten ihre Reichweite in aller Regel ihrer Position im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdanken, ist dieser auch für die vorgeblich ‚privat‘ veröffentlichten Inhalte seiner Mitarbeiter rechtlich verantwortlich.“

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