Pressemitteilung

Spangenberg: Systemfehler beseitigen – Betriebliche Altersvorsorge attraktiver gestalten

Berlin, 13. Dezember 2019. Das Thema GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, war Thema am 12. Dezember im Deutschen Bundestag. Zum Antrag der AfD-Fraktion, Drs.-Nr. 19/15788, sprach Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion.

Spangenberg erklärte:

„Das Gesetz beinhaltet keine eindeutige, vollständige Abkehr von einer möglichen Doppelverbeitragung.

Der Freibetrag von 159,25 Euro und die Freigrenze von 155,75 Euro sind ein richtiger Ansatz, aber die AfD-Fraktion ist für eine Erhöhung des Freibetrags auf 200 Euro, um mehr Beitragszahler zu erreichen und damit zu entlasten.

Das Problem bei Einmalauszahlung wurde nicht aufgegriffen, denn weiterhin soll in diesen Fällen die Verbeitragung über 120 Monate erfolgen, statt einmalig. Dies vor allem kritisieren die rund sechs Millionen Versicherten.

Das Gesetz erwähnt überhaupt nicht die Betroffenen, die auf die bestehenden Verträge vor 2004 gebaut hatten, deren finanzielle Lebensplanung vielfach zerstört und die Rückzahlung von Krediten für Wohneigentum durch den unfairen Eingriff in Verträge gefährdet wurde und wird. Das Thema Entschädigung für Doppelverbeitragte wird überhaupt nicht angesprochen. Die Betroffenen sehen sich getäuscht. Hätten die Versicherten gewusst, wie mit ihren Geldern umgegangen wird, hätten sie die Verträge gar nicht erst abgeschlossen.

Nicht nachvollziehbar ist die Begründung für das umstrittene Rückwirkungsverbot, für die nachträgliche Verbeitragung.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, dass der Arbeitnehmer Beiträge bezahlt, der Arbeitgeber aber nach Beendigung des Arbeitsvertrages Versicherungsnehmer bleibt, der Arbeitnehmer jedoch in der Auszahlphase auch den AG-Beitrag übernehmen muss.

Ich frage daher: Wer garantiert denn den Leuten, die heute Verträge der betrieblichen Altersvorsorge abschließen, dass nicht wieder ihr Recht gebrochen wird, dass ihnen nicht wieder Freibeträge und Freigrenzen weggenommen werden, wenn es bestimmten Parteien gerade passt. Sie haben schon einmal das Vertrauen der Bürger enttäuscht.“

 

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